Rechte der Patient*innen im Rahmen der Qualitätssicherung
Patientinnen und Patienten haben im Gesundheitswesen eine Reihe von Rechten. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf verständliche Aufklärung über eine Behandlung,
das Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte sowie das Recht, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Weitere Informationen finden Sie unter hier.
Im Rahmen der medizinischen Qualitätssicherung haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, sich über die Landesarbeitsgemeinschaft Hessen Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen e. V. (LAG Selbsthilfe Hessen) aktiv in die Gesundheits-, Bildungs- und Sozialpolitik sowie in die Behindertenpolitik einzubringen.
Die Mitglieder der LAG Selbsthilfe Hessen wirken als Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe aktiv in verschiedenen Gremien mit. Dazu zählen unter anderem Gremien der Gesundheitsversorgung, Patientenvertretung und Qualitätssicherung. So sind sie beispielsweise auch in der Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH) vertreten, wo sie im Lenkungsgremium sowie in Fachkommissionen und Landesfachausschüssen mitarbeiten. Auf diese Weise bringen sie die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Entscheidungsprozesse ein und tragen dazu bei, deren Interessen zu vertreten.
Haben Sie Interesse an der Mitarbeit bei der LAG Selbsthilfe Hessen? Dann melden Sie sich gerne unter info@lagh-selbsthilfe.de oder telefonisch unter 06421 94840 260.
Es wurde nichts gefunden.
