Aufgaben der LAGQH

Die Geschäftsstelle der LAGQH ist für die administrative Betreuung und technisch-organisatorische Durchführung bei der Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen zuständig. Die Aufgaben der LAGQH sind in § 6 der DeQS-RL sowie in den Landesvereinbarungen festgehalten. Zu den Aufgaben gehören die:

  • Datenannahme (von Krankenhäusern)
  • Datenauswertungen (nur für Landesverfahren) und ergänzende Auswertungen
  • Entwicklung von Qualitätsindikatoren und weiteren Instrumenten (nur für Landesverfahren)
  • Erarbeitung und Veröffentlichung der Spezifikationen (nur für Landesverfahren)
  • Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Landesprojekte
  • Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen
  • Erstellung und Übermittlung von Qualitätssicherungsergebnisberichten
  • Information und Beratung der Leistungserbringer*innen
  • Durchführung der Datenvalidierung
  • Förderung des Austausches der Leistungserbringer*innen untereinander über qualitätsverbessernde Maßnahmen
  • laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich
  • Umsetzung von Aufgaben zum strukturierten Qualitätsbericht