Sollstatistiken

Im Rahmen der DeQS-RL sind alle, nach §108 SGB V zugelassenen, Krankenhäuser zur jährlichen Abgabe zweier Sollstatistiken (s.u.) verpflichtet. Auch zugelassene Krankenhäuser ohne vollstationäre Fälle sind zur Abgabe der Statsistiken verpflichtet.

Für das Erfassungsjahr 2024 sind Sollstatistiken der DeQS-RL in elektronischer Form als komprimierte und mit dem GPG-Schlüssel verschlüsselte E-Mailanhänge verpflichtend abzugeben:

  • Sollstatistik der DeQS-RL (pro entlassenden Standort)
  • Sollstatistik EDOK der DeQS-RL (der einrichtungsbezogenen Dokumentation der DeQS-RL)
  • Übermittlung an die Datenannahmestelle der LAGQH: datenservice@lagqh.net
  • Übermittlung im Zeitraum: 01.01. - 15.03. des Folgejahres
  • Für die korrekte Übermittlung der Sollstatistik der DeQS-RL erhalten Sie von der LAGQH als E-Mailanhang  das Formular „Meldung zur methodischen Sollstatistik“
  • Für die korrekte Übermittlung der Sollstatistik EDOK der DeQS-RL erhalten Sie von der LAGQH als E-Mailanhang  das Formular „Meldung zur Dokumentaionsverpflichtung für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation (NWIES_LKG und NWIEA_LKG)“
  • Beide Formulare müssen mit der Originalunterschrift der Geschäftsführung an die Geschäftsstelle der LAGQH bis zum 15.03. geschickt werden

Postanschrift

Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH)

Frankfurter Straße 10-14

65760 Eschborn