Sollstatistiken
Im Rahmen der DeQS-RL sind alle, nach §108 SGB V zugelassenen, Krankenhäuser zur jährlichen Abgabe zweier Sollstatistiken (s.u.) verpflichtet. Auch zugelassene Krankenhäuser ohne vollstationäre Fälle sind zur Abgabe der Statsistiken verpflichtet.
Für das Erfassungsjahr 2024 sind Sollstatistiken der DeQS-RL in elektronischer Form als komprimierte und mit dem GPG-Schlüssel verschlüsselte E-Mailanhänge verpflichtend abzugeben:
- Sollstatistik der DeQS-RL (pro entlassenden Standort)
- Sollstatistik EDOK der DeQS-RL (der einrichtungsbezogenen Dokumentation der DeQS-RL)
- Übermittlung an die Datenannahmestelle der LAGQH: datenservice@lagqh.net
- Übermittlung im Zeitraum: 01.01. - 15.03. des Folgejahres
- Für die korrekte Übermittlung der Sollstatistik der DeQS-RL erhalten Sie von der LAGQH als E-Mailanhang das Formular „Meldung zur methodischen Sollstatistik“
- Für die korrekte Übermittlung der Sollstatistik EDOK der DeQS-RL erhalten Sie von der LAGQH als E-Mailanhang das Formular „Meldung zur Dokumentaionsverpflichtung für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation (NWIES_LKG und NWIEA_LKG)“
- Beide Formulare müssen mit der Originalunterschrift der Geschäftsführung an die Geschäftsstelle der LAGQH bis zum 15.03. geschickt werden
Postanschrift Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH) Frankfurter Straße 10-14 65760 Eschborn |