Verfahren 15: Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)

Eine Knieendoprothese ist ein „künstliches Kniegelenk“. Verschleißerscheinungen des Gelenkknorpels im Knie (Gonarthrose) bringen je nach Fortschreiten der arthrotischen Veränderungen zahlreiche Beschwerden mit sich. Dazu gehören neben dem Leitsymptom Schmerz oftmals auch Bewegungs- und Funktionsdefizite und damit eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität der Betroffenen. Ist die Zerstörung des Gelenkknorpels sowie der angrenzenden Kniebinnenstrukturen bereits weit fortgeschritten, kann der Ersatz des Knies durch eine Knieprothese notwendig werden.

Im Rahmen des QS-Verfahrens Knieendoprothesenversorgung (KEP) werden bundesweit jährlich über 180 Tsd. knieprothetische Eingriffe betrachtet, 92 % Erstimplantationen (80 % Endoprothesen und 15 % Schlittenprothesen) und 8 % Wechseloperationen. Schwerpunkte der Qualitätssicherung sind zum einen die Indikationsstellung zum anderen auch allgemeine und spezielle Komplikationen nach dem Eingriff. Durch die Zusammenführung der Daten können auch vorzeitige Wechsel identifiziert und hinterfragt werden.


Der Schutz und der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten hat für die LAGQH höchste Priorität. Sie hat deshalb vor Veröffentlichung der Länderberichte eine ausführliche Analyse zu datenschutzrelevanten Aspekten durchgeführt. Die Länderberichte werden daraus resultierend mit einer Maskierung der Daten mit Fallzahlen 1 - 3 (Maskierung = Verzicht auf die Nennung der konkreten Fallzahlen) veröffentlicht. Sie enthalten darüber hinaus ausschließlich aggregierte Daten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern direkt.