Stellungnahmeverfahren

Ergeben die Auswertungen Auffälligkeiten bei Leistungserbringer*innen wird ihnen zunächst die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Stellungnahmeverfahren). Hierzu gehören neben der Einholung von schriftlichen Stellungnahmen insbesondere die Durchführung von Gesprächen und mit Einverständnis der Leistungserbringer*innen auch Begehungen. Konnten die Auffälligkeiten im Stellungnahmeverfahren hinreichend aufgeklärt werden, empfiehlt die Fachkommission der Landesarbeitsgemeinschaft den Abschluss des Stellungnahmeverfahrens.


Ablauf des Stellungnahmeverfahrens

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