XML-Datenübermittlung

Die QS-Daten der Verfahren der DeQS-RL werden verschlüsselt im XML-Format als E-Mailanhang an die Datenannahme der LAGQH übermittelt:  datenservice@lagqh.net

Weiterführende Informationen zu Datenerhebung und -export der Budesvefahren der DeQS-RL sind den Spezifikationen zu entnehmen.


Im Überblick

  • Vor der ersten Datenlieferung muss ein QS-Dokumentationssystem bei der zuständigen Datenannahmestelle registriert sein. Hierfür vergibt die Datenannahmestelle eine 7-stellige Registriernummer (Hessen (HE) – z. B. HE1230A) und die dazugehörige Passphrase für die Transportschlüsselung.
  • Diese Angaben werden zusammen mit dem gültigen Institutionskennzeichen (IKNR) des Krankenhauses und den dazugehörigen StandortIDs in das Krankenhausdokumentationssystem eingepflegt.
  • Gemäß aktueller Spezifikation des IQTIG müssen alle Transaktionen als gezippte und AES-verschlüsselte XML-Dateien als E-Mailanhang an die Datenannahmestelle übermittelt werden.
  • Bei einem Exportvorgang wird vom QS-Dokumentationssystem eine Exportdatei mit einer eindeutigen GUID (Globally Unique Identifier), die nur einmal verwendet werden darf, erzeugt, z.B. 123aabc4-d585-4gd3-ab95-cd6880ff7938_Q_LE.xml
  • Einzelne Elemente der XML-Datei müssen mit den entsprechenden Schlüsseln verschlüsselt werden:
  • Beim Modul PPCI - einzelne Elemente der XML-Datei müssen mit den entsprechenden Schlüsseln verschlüsselt werden:
  • Die XML-Datei mit verschlüsselten Elementen wird nach dem ZIP-Vefahren komprimiert und mit der vergebenen Passphrase für den E-Mailversand transportverschlüsselt.
  • Beispiel einer korrekt komprimierten und verschlüsselten Transaktionsdatei T-<Registriernummer>-<Zeitstempel im Format YYYY_MM_tt_hhmmss>.ZIP.AES: T-HE1230A-2020_04_01_190945.zip.aes
  • Eine oder mehrere Transaktionen können dann per E-Mail an die Datenannahmestelle übermittelt werden.
  • Die Datenannahme prüft die Lieferung (Schemaprüfung, Plausibilitätsprüfung), bestätigt den Empfang und leitet diese an die Bundesauswertungsstelle (IQTIG) weiter.
  • Wenn die Lieferung aus verschiedenen Gründen (falsche Verschlüsselung, falscher Dateiname, falsche Struktur usw.) nicht an die nächste Instanz weitergeleitet werden kann, erhält das Krankenhaus entsprechende Rückmeldung. In diesem Falle sollte ein erneuter Datenexport erfolgen.
  • Eine korrekt gelieferte Transaktion wird zur weiteren Prüfung an die Vertrauensstelle (falls Datensätze PI-Daten enthalten) bzw. direkt an die Bundesauswertungsstelle oder beim Modul PPCI an die Versendestelle geleitet.
  • Die Ergebnisse der Prüfinstanzen werden in eine Antwortdatei (finales Datenflussprotokoll) und zusammen mit einer Übersicht des aktuellen Datenbestandes im PDF-Format an das Krankenhaus von der Datenannahmestelle zurückgemeldet.
  • Die Antwortdatei (A) heißt genauso wie die gelieferte Transaktiondatei: z.B. A-HE1230A-2020_04_01_190945.zip.aes
  • Die Antwortdatei ist in das Krankenhausdokumentationssystem einzuspielen, damit der Exportvorgang abgeschlossen wird.
  • Bei Dokumentationsfehlern hat man die Möglichkeit fehlerhafte Datensätze zu korrigieren, erneut zu exportieren und zu übermitteln. Hierbei sind die Abgabefristen zu beachten.