Unter Arztbrief wird auch der Kurz-Arztbrief bzw. Kurzbrief verstanden.
Überleitungsbogen für Patienten mit Multiresistenten Erregern
(gemäß IfSG § 23 Abs.8 i.V. mit HHygVO § 2 Abs. 5) V 2.1.:
http://www.mre-netzwerk-mittelhessen.de/images/downloads/Uberleitungsbogen_MRE_14-07-08.pdf
Auch Patienten, die im Rahmen eines D-ärztlichen stationären Aufenthalts behandelt werden, erhalten für ihren Weiterbehandler
eine entsprechende Information, auch wenn dieser nicht am BG-Verfahren direkt beteiligt ist.