Unter Arztbrief wird auch der Kurz-Arztbrief bzw. Kurzbrief verstanden. Überleitungsbogen für Patienten mit Multiresistenten Erregern (gemäß IfSG § 23 Abs.8 i.V. mit HHygVO § 2 Abs. 5) V 2.1.: http://www.mre-netzwerk-mittelhessen.de/images/downloads/Uberleitungsbogen_MRE_14-07-08.pdf
Auch Patienten, die im Rahmen eines D-ärztlichen stationären Aufenthalts behandelt werden, erhalten für ihren Weiterbehandler eine entsprechende Information, auch wenn dieser nicht am BG-Verfahren direkt beteiligt ist.