Alle Eingriffe im Zusammenhang mit dem Aufenthalt, die mit einem
Hautschnitt (inkl. Schleimhaut und Hornhaut) verbunden sind,
wenn diese zeitlich vor dem Nachweis von MRE erfolgt sind.
Impliziert sind auch Fälle die z.B. im Rahmen einer Verbringung in
einem anderen Krankenhaus/Standort operiert und anschließend zurückverlegt werden.