Zeitpunkt der Bildgebung, welche für die aktuelle diagnostische und therapeutische Entscheidung als relevant betrachtet wird.
Ist ein cCT / MRT nach dem Ereignis in einer vorbehandelnden Einrichtung durchgefüht worden, ist '1. Bildgebung vor Aufnahme' zu dokumentieren.
Betrifft ausschließlich das aktuelle akute Ereignis, die Bildgebung eines vorangegangen Schlaganfalls ist hier nicht zu vermerken.