Behandlung in einer Einrichtung oder auf einer Station der neurologischen Frührehabilitation (Phase B),
wenn dieser zeitlich in Zusammenhang mit dem Nachweis von MRE steht.
Impliziert sind auch Fälle die z.B. im Rahmen einer Verbringung in einem anderen
Krankenhaus/Standort behandelt und anschließend zurückverlegt werden.