Bei Angabe der Entlassungsgründe 01,02,03,04,14 und 15) gemäß § 301-Vereinbarung SGB V ist zusätzlich der Versorgungsstatus nach Entlassung zu spezifizieren:
1 = nach Hause - selbstständig: keine Betreuung durch andere Personen
2 = nach Hause - mit Laienunterstützung: Betreuung / Unterstützung der Patientin / des Patienten z.B. durch Familienangehörige
3 = nach Hause - mit professioneller Hilfe: z.B. ambulanter Pflegedienst
4 = außerklinische Intensivpflege: z.B. eine Wohngemeinschaft für Schlaganfallpatienten